17 von 23 äusserst objektive Weise. Vor diesem Hintergrund kann von "Schönschreiberei" im Gutachten H._____ nicht die Rede sein. Zwar sind sich die Experten nicht immer ganz einig und schreiben stilistisch unterschiedlich (was wohl auch an der Fragestellung liegt). Massgebend ist aber, dass deren Aussagen in den Hauptpunkten (besondere Merkmale innen und aussen, Epoche, Veränderungen, Vergleiche international etc.) übereinstimmen und, noch wichtiger, ihre Schlussfolgerung, dass sie das Objekt als schutzwürdig erachten, deckungsgleich ist.