16 von 23 vorhanden oder erhalten). Im Weiteren spricht nichts dafür, anzunehmen, dass der Gutachter einfach unbesehen Bauten aus derselben Epoche zum Vergleich aufführte. Offensichtlich weisen sämtliche genannten Häuser die typischen, in unterschiedlicher Ausprägung vorhandenen Merkmale von Wohnbauten aus dieser Epoche auf, wobei gerade deren räumliche Komplexität aussen und innen gut erkennbar ist und sich optimal abschätzen lässt. Dass das Haus am R-weg ebenfalls zu dieser Gruppierung gehört, steht ausser Frage und bedarf keiner weiteren Ausführungen (mehr). Inwiefern G.__