Bei diesen Kriterien handelt es sich um für die Einschätzung der Denkmalqualität gängige Punkte, nach denen auch im Rahmen des Gutachtens (einfach detaillierter) geprüft wird. Somit ist ein Vergleich mit derart umschriebenen Objekten, insbesondere für einen Fachmann, durchaus möglich. Desgleichen musste F._____ für den Vergleich auch nicht zwingend eine Selektion der Referenzobjekte vornehmen, um zu einem Fazit zu gelangen. Wiederum gehörte dies weder zu seinem Auftrag, noch erforderte es die Anzahl der aufgeführten Häuser.