Die Bauten werden vielmehr nach einem speziellen Kriterienraster (architekturhistorische Bedeutung, typologischer Stellenwert, städtebauliche Bedeutung, Erhaltenszustand, Qualität der unmittelbaren Umgebung, geschichtliche Bedeutung) beurteilt und eine Gewichtung im Rahmen der Beschreibung vorgenommen respektive die besonderen inneren und äusseren Merkmale des Objekts (je nach Vorhandensein) darin betont. Bei diesen Kriterien handelt es sich um für die Einschätzung der Denkmalqualität gängige Punkte, nach denen auch im Rahmen des Gutachtens (einfach detaillierter) geprüft wird.