Die Beschwerdeführenden monieren weiter, das Verzeichnis für Baudenkmäler lasse hinsichtlich der inneren räumlichen Komplexität eine Systematik vermissen, weshalb F._____ einen Vergleich mit darin aufgeführten Bauten nicht habe vornehmen können. Auch sei seinerseits keine Selektion der Vergleichsobjekte erfolgt, das heisst er habe einfach alle Häuser aus dieser Zeit aufgelistet. Die Liegenschaft R-weg 10 weise weiter nicht dieselbe Qualität auf wie die Referenzobjekte.