Ob nämlich dem Haus R-weg 10 tatsächlich das Prädikat "das Beste" zukommt, lässt sich wohl nie mit absoluter Sicherheit sagen (die Beurteilung "kann nachvollzogen werden", Gutachten, S. 53) und wird von Fachleuten naturgemäss divers beurteilt. Entsprechend kann hier auf eine weitergehende Prüfung dieser Frage verzichtet werden, umso mehr, als die Abklärungen nunmehr klar zeigen, dass die fragliche Liegenschaft zweifellos zur Gruppe der zum Teil bereits unter Schutz gestellten Baudenkmäler aus der Zeit zwischen 1950–1970 (Nachkriegsmoderne) gehört. Es ist daher zumindest als "eines der besten Beispiele seiner Art" anzusehen, was die Schutzwürdigkeit ohne Weiteres begründet.