"gelungenstes Beispiel einer Villa der 50er Jahre in Q._____" [Y-weg 6]; "wegweisende Entwürfe" [X-weg 8–10] etc., Verzeichnis der Baudenkmäler der Stadt Q._____).Vor diesem Hintergrund muss die Bedeutung der erwähnten gutachterlichen Einschätzung relativiert werden und es handelt sich, entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden, auch nicht um die zentrale Frage im Gutachten. Ob nämlich dem Haus R-weg 10 tatsächlich das Prädikat "das Beste" zukommt, lässt sich wohl nie mit absoluter Sicherheit sagen (die Beurteilung "kann nachvollzogen werden", Gutachten, S. 53) und wird von Fachleuten naturgemäss divers beurteilt.