Anders ausgedrückt musste der Gutachter die einzelnen Vergleichsobjekte also nicht selbst innen anschauen, wenn er den geforderten Vergleich mit den vorhandenen Unterlagen und Nachforschungen fachlich vornehmen konnte. Dass der Experte dabei zum Schluss kommt, das Haus könne wegen seiner "räumlichen Komplexität" als "das beste Beispiel seiner Art" angesehen werden beziehungsweise diese Beurteilung sei nachvollziehbar, steht dazu nicht im Widerspruch. Dies insbesondere aus den folgenden weiteren Gründen: