Diese Ausführungen werden ergänzt durch die Baugeschichte (Aussagen zur Bauherrschaft, die Architekten, Vorprojekte) sowie insbesondere Angaben über die bauliche Entwicklung des Hauses beziehungsweise deren An- und Umbauten, die Dachsanierung (2012/13) und die Gartenumgestaltung (2014). Danach erfolgt eine Würdigung der geschichtlichen, städtebaulichen, architektonischen, typologischen, gartengestalterischen und architekturgeschichtlichen Bedeutung sowie eine denkmalpflegerische Beurteilung hinsichtlich Schutzwürdigkeit und Schutzumfang inklusive Beantwortung der gestellten Fragen (Fachgutachten von F._____, Zürich, vom Mai 2022; Ziffer 4.5.5, vorstehend).