auch frühere Restaurierungen können zu den historisch bedeutsamen Zeugnissen gehören. Die Denkmaleigenschaft besteht unabhängig von der Aufnahme in ein Inventar oder von der Erwähnung in wissenschaftlichen Arbeiten. Für die Zeugeneigenschaft ist das Denkmal als Ganzes wichtig; bei Bauten das Innere ebenso wie das Äussere. Auch die Umgebung des Denkmals bildet einen wichtigen Rahmen für seine Wahrnehmung (Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz [Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2007, vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich] Ziffern 1.2, 1.4 und 1.5).