• Wie sind der Schutzumfang (innen und aussen) und die von der Stadt angeordneten Massnahmen zum Erhalt des Objekts zu beurteilen? Der Umgang mit Baudenkmälern wird in § 39 der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Q._____ geregelt. Unter anderem dürfen sie nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden und Bauvorhaben und Umnutzungen müssen die Charakteristiken des Baudenkmals erhalten. Dies gilt demnach korrekterweise auch für die als schutzwürdig eingestufte Liegenschaft am R-weg 10. 4. Kann das Ergebnis der kommunalen Expertise von C._____, Zürich, bestätigt werden?