Am Einfamilienhaus am R-weg 10 zu erhalten sind grundsätzlich alle wesentlichen bauzeitlichen Gebäudeteile und –elemente in ihrer Materialität und Gestaltung. Der empfohlene Schutzumfang umfasst sämtliche Fassaden mit allen Türen, Fenstern und Balkonen, das Dach samt Dachstuhl, Ziegeleindeckung und weiss gestrichener Dachuntersicht, im Inneren die grundrissliche Raumstruktur mit allen tragenen Zwischenwänden sowie der Garten mit dessen wesentlichen Gestaltungselementen, namentlich der Sichtschutzwand, den Betonelementen und den Zementplattenwegen. Beantwortung der Fragen 1. Schutzwürdigkeit des Objekts: