Beim 1960/61 erbauten Einfamilienhaus am R-weg 10 in Q._____ und dem dazugehörigen Garten handelt es sich aufgrund der hohen städtebaulichen, architektonischen und typologischen Qualitäten um einen hochwertigen und typischen Bauzeugen der Nachkriegsmoderne und damit um ein kommunales Schutzobjekt, das zu erhalten ist. Die bisherigen Einträge des Hauses im Verzeichnis der Baudenkmäler und des Gartens im Stadtinventar schützenswerter Gärten/Anlagen sind gerechtfertigt. Schutzumfang