Das Gutachten ist deshalb aber nicht falsch oder widersprüchlich. Mit Blick auf die vom Verwaltungsgericht vorgegebenen Prüfpunkte erscheint es jedoch als klar unvollständig. Es fehlen insbesondere eine umfassende und geordnete Bebilderung der Liegenschaft im Innern sowie Erläuterungen zum Symbolcharakter, Epochen- und Situationswert. Weiter ist ein Vergleich mit Häusern derselben Zeit in Q._____ sowie die einlässliche Prüfung der Schutzwürdigkeit trotz baulicher Veränderungen unterblieben. Aus diesem Grund drängen sich zweifellos weitere Abklärungen zu den hier strittigen Fragen respektive die Überprüfung und Ergänzung der kommunalen Expertise auf.