Das Verwaltungsgericht fordert beim Entscheid über die Unterschutzstellung eines Kulturobjekts eine auf wissenschaftlichen Kriterien abgestützte Gesamtbetrachtung, das heisst einen wissenschaftlichen Unterbau. Es wird somit vorausgesetzt, dass bereits auf der erstinstanzlichen Stufe ein neutrales Fachgutachten eingeholt wird oder aber die Entscheidgründe seitens der Behörde, einschliesslich Dokumentation anhand von Fotografien und anderer zweckdienlicher Unterlagen, einen vergleichbaren Standard erreichen (AGVE 1994, S. 455 f.).