Weiter sei der Schutzwert erst nachträglich erkannt worden. Es habe in Q._____ schon genügend Schutzobjekte beziehungsweise andere wertvollere Häuser, die vorab geschützt worden seien. Somit könne die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft R-weg 10 nicht derart hoch sein. Hinzu komme, dass sich das Gebäude gegenüber dem ursprünglichen Zustand stark verändert habe. Vom früheren Innenausbau sei nichts mehr vorhanden. Weiter hätten auch aussen Änderungen stattgefunden. Es sei nicht dargelegt worden, wie sich diese Veränderungen auf den Schutzumfang auswirken würden (Beschwerde vom 19. April 2021, S. 6–12, 15). 4.5.4.2