Gegen das oben erwähnte kommunale Gutachten von C._____ erhoben die Beschwerdeführenden zahlreiche Einwände und wiesen auf Fehler hin. So beanstandeten sie im Wesentlichen, das Gutachten zeige nicht auf, weshalb gerade diese Liegenschaft derart wertvoll sei, eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit vergleichbaren Bauten in der Schweiz/Q._____ werde vermisst. Für die Typologie, den Symbolcharakter sowie den kulturgeschichtlichen Epoche-/Zeugniswert würden nach wie vor Belege fehlen. Gerade auf der W._____ gebe es viele unterschiedliche Häuser aus dieser Zeit. Auch die Architekten und Bauherren seien unbekannt. Weiter sei der Schutzwert erst nachträglich erkannt worden.