7 von 23 Diese Einschätzung durch die Fachperson wurde vom Stadtrat übernommen und die Schutzwürdigkeit des Wohnhauses entsprechend und in Übereinstimmung mit dessen Beurteilung von 2013 (Ziffer 4.5.2, vorstehend) erneut bejaht. Die Behörde hält wiederum sinngemäss fest, der Bau sei ein Zeitzeuge der wichtigen städtebaulichen Phase der 1950er- und 1960er-Jahre und von regionalhistorischer Bedeutung. Trotz der baulichen Veränderungen seien Volumen, Architektur, äussere Details und Materialisierung noch weitgehend vorhanden.