Entsprechend dieser Klassierung erachtete der Stadtrat das fragliche Gebäude denn auch im Jahr 2013 bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung als architekturhistorisch bedeutend und begründete dessen Unterschutzstellung mit dem Hinweis, dass es sich um einen typologischen Zeitzeugen für ein in den 1960-er Jahren in der Schweiz erstelltes Einfamilienhaus handle, dessen Bauweise von der skandinavischen Architektur inspiriert worden sei. Die charakteristischen Merkmale, welche zu dieser Auffassung führten, waren: