Nach den Erläuterungen dazu sind Baudenkmäler grundeigentümerverbindlich geschützte Einzelobjekte von kommunaler Bedeutung. Diese zeichnen sich durch ihre besondere architekturhistorische, städtebauliche oder historische Bedeutung oder durch einen hohen typologischen Stellenwert aus (Erläuterungen zum Verzeichnis der Baudenkmäler, S. 3, Ziffer 3.1). Die Umschreibung des Gebäudes im erwähnten Verzeichnis lautet wie folgt: Kurzbeschreibung