Die Klassierung des Gebäudes und die Gründe, weshalb es seitens der Stadt als schutzwürdig eingestuft wurde, ergeben sich zum Teil bereits aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 30. März 2016. Sie gelten nach wie vor, weshalb zunächst auf die darin enthaltenen Erwägungen zu verweisen ist (RRB 2016-000364 vom 30. März 2016, S. 9 f.).