Bei der vorliegend zur Diskussion stehenden Baute handelt es sich bekanntermassen um ein freistehendes, von einer grossen Gartenanlage umgebenes, zweistöckiges Wohnhaus, welches die Architekten D._____ im Jahr 1960/61 für den damaligen Grundeigentümer E._____ östlich des R-wegs (ruhige Quartierstrasse) im Stadtteil S._____ errichtet haben. Am R-weg selbst und im näheren Umfeld finden sich weitere Grundstücke, deren Wohnhäuser als Baudenkmäler ausgeschieden sind und damit unter kommunalem Schutz stehen (Objekt B 25, R-weg 8, Einfamilienhaus, Parzelle D sowie Objekt B 28, T-weg 7, Einfamilienhaus, Parzelle AL).