AGVE 1995, S. 400 f.). Wenn, wie vorliegend, die Schutzmassnahme im Rahmen der Nutzungsplanung erlassen wurde, kann jedoch von dieser Legitimation ausgegangen werden, nachdem die Nutzungsplanung einem eingehenden Vorbereitungsverfahren unterliegt und demokratisch einwandfrei legitimiert ist (vgl. VGE vom 26. Oktober 2001 [BE.1998.00075-K4], S.10 f.). 4.5.2