4 von 23 Behörden aber durchaus zu, auch Objekte von lokaler oder regionaler Bedeutung unter Schutz zu stellen, wenn diese insoweit einen wichtigen Zeugen darstellen (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1C_43/2020 vom 1. April 2021, E. 4.2). Es muss sich somit nicht um ein ganz aussergewöhnliches Werk handeln. Es genügt – ungeachtet des Alters – die charakteristische Relevanz für seine Entstehungszeit (PETER GYR, Materielle Enteignung durch Eigentumsbeschränkungen, die dem Denkmal-, Altstadt- oder Heimatschutz dienen, in: Basler Juristische Mitteilungen [BJM] 1994, S. 1 f.;