O.,S. 406). Wo, wie im vorliegenden Fall, nicht bloss der Volumenschutz, sondern der Substanzschutz eines Gebäudes zur Diskussion steht, muss dem Gebäude nicht nur ein Situationswert zukommen, sondern es muss für sich allein ein historischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zeitzeuge sein. Das öffentliche Interesse ist dabei nicht auf Unterschutzstellungen von ganz hervorragenden und dementsprechend seltenen Denkmälern von nationaler Bedeutung beschränkt. Wohl ist in der Denkmalpflege eine qualitative Auswahl von wichtigen Zeugen einer Epoche oder Situation, die eine baukünstlerische, aber auch eine politische, wirtschaftliche oder soziale sein kann, zu treffen.