Somit können auch Industriebauten, Fabrikgebäude und technische Anlagen als typische Zeugen ihrer Zeit Baudenkmäler sein (BGE 121 II 15 f.). Diese geänderte Einstellung zum Schutz der bestehenden Bausubstanz und der bestehenden Ortsbilder hat ihren Grund im beschleunigten Umbau und den massiven Veränderungen der Dörfer und Städte der Schweiz in den letzten 30 Jahren.