Die Ausführungen der Fachperson erschienen insgesamt äusserst bemüht, um die Schutzwürdigkeit zu begründen, auch die Bevölkerung verstehe sie nicht. Zudem würden die Schutzziele, welche mit der Unterschutzstellung verfolgt würden, nirgends erwähnt. Unklar sei auch, welche konkreten Bauteile wertvoll seien, weshalb ein öffentliches Interesse am Schutz der Liegenschaft nicht bestehe. Hinzu komme, dass die Auswirkungen des Schutzes gravierend seien und massive Beeinträchtigungen nach sich zögen. Die Beschwerdeführenden würden durch die Schutzbestimmungen (Volumen- und Substanzschutz) in der Nutzung ihres Eigentums stark eingeschränkt (Ab- riss- und Veränderungsverbot aussen und innen).