2 Die Baudenkmäler zeichnen sich durch ihre besondere architekturhistorische, städtebauliche oder historische Bedeutung oder einen hohen typologischen Stellenwert aus. Wegweisend sind die Beschriebe der einzelnen Objekte im Verzeichnis der Baudenkmäler. 3 Bauvorhaben, insbesondere Um- und Ergänzungsbauten, wärmetechnische Sanierungen, Renovationen sowie Umnutzungen müssen die Charakteristiken des Baudenkmals erhalten. 4 Die Bausubstanz von Baudenkmälern ist so zu unterhalten, dass ihr Wert erhalten bleibt. Unterhalt und Pflege sind grundsätzlich Sache der Eigentümer.