Nachdem dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist, beauftragte der Stadtrat in der Folge C._____, Architekturhistorikerin, mit der Erstellung eines Gutachtens, welches im März 2018 erstattet wurde. Zu diesem Gutachten nahmen die Beschwerdeführenden am 30. September 2020 Stellung. Im Anschluss daran erging der hier angefochtene Entscheid vom 15. März 2021, in dem die Behörde an der bereits im Jahr 2013 beschlossenen Unterschutzstellung des Wohnhauses festhielt und dessen Eintrag als kommunales Baudenkmal bestätigte. 3.