Vorab ist festzuhalten, dass den einzelnen Behörden innerhalb der gesetzlich genannten Bestimmungen bei der Festsetzung der Parteientschädigungen ein erhebliches Ermessen zukommt, welches pflichtgemäss auszuüben ist. Je nach Sachverhalts- und Rechtslage kann die Entschädigung erheblich variieren. Dem Entscheid des Schulrats des Bezirks Q._____ kann entnommen werden, dass dieser den Aufwand des Rechtsvertreters von A._____ für Rechtsschriften, Aktenstudium, rechtliche Abklärungen und Korrespondenz mit zwölf Stunden veranschlagte. Weiter stufte der Schulrat das Verfahren als einfach ein, so dass eine Parteientschädigung von maximal Fr. 2'800.– üblich sei.