Sie stütze sich lediglich darauf ab, die vom Regierungsrat in einem anderen Fall gesprochene Entschädigung mit dem vorliegenden Fall zu vergleichen. Hingegen beanstande sie weder den Stundenansatz noch die Anzahl Stunden, die der Schulrat in seinem Entscheid veranschlagt habe. Der Schulrat beantrage deshalb, die von ihm festgesetzte Parteientschädigung unverändert zu belassen.