Weiter beantragt die Beschwerdeführerin eine Reduktion der vom Schulrat des Bezirks Q._____ festgelegten Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2'746.35. Der Aufwand des Anwalts des Beschwerdegegners im vorinstanzlichen Verfahren könne mit dem Aufwand ihres Anwalts im Beschwerdeverfahren RRB Nr. 2022-001058 verglichen werden, in welchem ihr der Regierungsrat mit Entscheid vom 31. August 2022 eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 1'350.– zugesprochen habe. Unter Hinweis auf diesen Entscheid und die entsprechende Begründung sei den Eltern des Beschwerdegegners für das Verfahren vor dem Schulrat eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.– zuzusprechen. Der Schulrat des Bezirks Q.