Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Seine Verletzung führt ungeachtet der Erfolgsaussichten in der Sache selbst zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Ob eine Gehörsverletzung im konkreten Fall für den Ausgang der Streitsache in materieller Hinsicht von Bedeutung ist, das heisst, ob die Behörde dadurch zu einer Änderung veranlasst werden könnte, spielt also keine Rolle.