4 von 8 gewesen, den Entscheid noch vor den Sommerferien zu fällen. Zudem sei die Beschwerdeführerin mit den Schreiben vom 13. Mai und 3. Juni 2022 über den Verfahrensablauf instruiert worden. Es sei vom Schulrat klar kommuniziert worden, dass die Replik des Beschwerdeführers zum Amtsbericht der Gesamtschulleitung Q._____ (damalige Beschwerdegegnerin) nach Erhalt zur Kenntnisnahme weitergeleitet und an der Sitzung des Schulrats vom 22. Juni 2022 aufgrund der vorliegenden Akten entschieden werde. Der Schulrat habe der zügigen Behandlung des Falls den Vorzug gegeben.