Die Beschwerdeführerin hat im Verlauf des vorliegenden Verfahrens ihre Beschwerde im Hauptpunkt betreffend vollständige Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und Zuteilung des Beschwerdegegners ins Schulhaus B._____ zurückgezogen (Ziffern 1 und 2 der Beschwerde). Sie beantragt neu die Herabsetzung der dem Beschwerdegegner von der Vorinstanz zu ihren Lasten zugesprochenen Parteientschädigung von Fr. 2'746.35 auf Fr. 1'500.–. Des Weiteren rügt sie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im vorinstanzlichen Verfahren und verlangt hierfür eine Parteientschädigung zulasten der Staatskasse.