Die beiden Eingaben wurden der Beschwerdeführerin am 7. November 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren als abgeschlossen erklärt. Mit Eingabe vom 16. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin unaufgefordert ein weiteres Schreiben ein, welches den Parteien am 18. November 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. N. Auf die Begründungen wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Gemäss § 78 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 (SAR 401.100) kann gegen Beschlüsse und Entscheide des Schulrats des Bezirks innert 30 Tagen von der Zustellung an Beschwerde beim Regierungsrat geführt werden.