Mit Verfügung vom 29. September 2022 wurde die Stellungnahme dem Schulrat des Bezirks Q._____ und dem Beschwerdegegner zur einstweiligen Kenntnisnahme zugestellt und ihnen mitgeteilt, dass sie dazu Stellung werden nehmen können, sobald der zur Begründung des zweiten Antrags angeführte Entscheid des Regierungsrats (RRB Nr. 2022-001058) in Rechtskraft erwachsen sei. Dementsprechend wurde ihnen mit Verfügung vom 17. Oktober 2022 Gelegenheit gegeben, sich zu den Anträgen 2 und 3 vernehmen zu lassen. Der Beschwerdegegner nahm am 1. November 2022 und der Schulrat am 3. November 2022 dazu Stellung. M.