{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-03-08", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_RRB-2023-000234_2023-03-08.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/8901", "Checksum": "302a9eab2683c45b6de272b2796420b4"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["RRB.2023.000234"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 08.03.2023 RRB.2023.000234"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 08.03.2023 RRB.2023.000234"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 08.03.2023 RRB.2023.000234"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:58:56", "Checksum": "c486eada1e1009293c414d5a54936a17", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 08.03.2023 RRB.2023.000234\n\nPROTOKOLL DES REGIERUNGSRATS\n\nSitzung vom 8. März 2023 Versand: 13. März 2023\n\nRegierungsratsbeschluss Nr. 2023-000234\n\nSchule Q._____; Beschwerde vom 3. August 2022 gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks Q._____ vom 1. Juli 2022 betreffend Schulhauszuteilung in Sachen A._____; Abweisung/Abschreibung\n\nSachverhalt\n\nA.\n\nA._____, wohnhaft in R._____, besuchte den Kindergarten S._____, welcher zur Schule R._____\ngehört. Das Provisorium wird als 2. Kindergartenabteilung des Kindergartens R._____ genutzt, bis\ndas neue Schulhaus in R._____ fertig gestellt wird. Das Provisorium ist organisatorisch dem Schulhaus B._____ in Q._____ unterstellt.\n\nB.\n\nAm 10. Februar 2022 ersuchten die Eltern von A._____, C._____, die Schulverwaltung Q._____, um\nEinteilung ihres Sohnes ins Schulhaus B._____. Am 28. März 2022 erhielten die Eltern abschlägigen\nBescheid und wurden darauf verwiesen, ihr Gesuch nochmals bei der Gesamtschulleitung Q._____\neinzureichen. Das erneute Gesuch der Eltern vom 1. April 2022 wurde von der Gesamtschulleitung\nam 11. April 2022 abgewiesen.\n\nC.\n\nGegen diesen Entscheid erhoben die Eltern von A._____, vertreten durch lic. iur. D._____, Rechtsanwalt, T._____, mit Eingabe vom 11. Mai 2022 Beschwerde beim Schulrat des Bezirks Q._____\nund beantragten, ihr Sohn sei ab August 2022 in die 1. Klasse der Primarschule B._____ in Q._____\neinzuteilen.\n\nMit Entscheid vom 22. Juni beziehungsweise 1. Juli 2022 hiess der Schulrat des Bezirks Q._____ die\nBeschwerde gut, hob den Beschluss der Gesamtschulleitung der Schule Q._____ vom 11. April 2022\nauf und teilte A._____ für das Schuljahr 2022/23 in das Schulhaus B._____ ein (Ziffer 1). Zudem auferlegte der Schulrat der Vorinstanz die mit Fr. 2'746.35 (inklusive Auslagen und MwSt.) veranschlagte Parteikostenentschädigung (Ziffer 2).\n\nD.\n\nMit Eingabe vom 3. August 2022 erhob die Schule Q._____, Gesamtschulleitung (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch lic. iur. E._____, Rechtsanwalt, Q._____, gegen den Entscheid\ndes Schulrats des Bezirks Q._____ Beschwerde beim Regierungsrat und stellte folgende Anträge:\n\n1.\"\n\nDer angefochtene Entscheid vom 1. Juli 2022 sei aufzuheben.\n2.\n\nA._____ sei für das Schuljahr 2022/2023 dem Schulhaus R._____ zuzuweisen.\n\n3.\n\nEs sei eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Ziffer 2 anzuordnen.\n\nUnter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\"\n\nE.\n\nMit Zwischenentscheid des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und\nSport vom 5. August 2022 wurde A._____ für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat dem Schulhaus B._____ in Q._____ zugeteilt.\n\nF.\n\nMit Instruktionsverfügung vom 5. August 2022 wurde der Schulrat des Bezirks Q._____ zur Einreichung aller Akten bis am 10. August 2022 und zur Stellungnahme zur Beschwerde bis am 26. August 2022 aufgefordert. Der Rechtsvertreter von A._____ (im Folgenden: Beschwerdegegner) wurde\nzur Stellungnahme bis am 26. August 2022 eingeladen.\n\nG.\n\nDer Schulrat des Bezirks Q._____ reichte am 9. August 2022 die Vorakten ein und liess sich zur Beschwerde vernehmen. Mit Schreiben vom 9. August 2022 verlangte der Beschwerdegegner einen\nvon der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 3. August 2022 erwähnten Zwischenentscheids des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 25. Juli 2022 in einer ebenfalls die Schulzuteilung in Q._____ betreffenden Beschwerdesache (BKSREC 22.173)\n\nH.\n\nMit Verfügung vom 12. August 2022 wurde die Stellungnahme des Schulrats des Bezirks Q._____\nsowie das Schreiben des Beschwerdegegners an die jeweilige Gegenpartei zur Kenntnisnahme zugestellt, unter dem Hinweis, dass die Frist für eine fakultative Stellungnahme nach Eingang der Stellungahme des Beschwerdegegners zur Beschwerde festgesetzt werde. Zudem wurde ein Auszug\ndes Zwischenentscheids des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 25. Juli 2022 an die Parteien zur Kenntnis zugestellt.\n\nI.\n\nDer Beschwerdegegner reichte am 25. August 2022 seine Stellungnahme ein und stellte folgende\nAnträge:\n\n\"1.\n\nDie Beschwerde vom 3. August 2022 gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks Q._____ vom\n22. Juni 2022 sei abzuweisen.\n\n2.\n\nDer Beschwerdeführerin seien alle Verfahrens- und Parteikosten aufzuerlegen.\"\n\nJ.\n\nMit Verfügung vom 26. August 2022 wurde die Stellungnahme des Beschwerdegegners der Beschwerdeführerin sowie dem Schulrat des Bezirks Q._____ zur Kenntnisnahme und Einreichung einer allfälligen Stellungnahme bis 16. September 2022 zugestellt.\n\n2 von 8\nK.\n\nInnert erstreckter Frist reichte die Beschwerdeführerin am 23. September 2022 eine weitere Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge:\n\n\"1.\n\nEs sei vom Rückzug der Beschwerde gegen Ziffer 1 des angefochtenen Entscheids Vormerk zu nehmen.\n\n2.\n\nDie den Eltern von A._____ im vorinstanzlichen Verfahren zugesprochene Parteientschädigung gemäss Ziffer 2 des angefochtenen Entscheids sei auf Fr. 1'500.– festzusetzen.\n\n3.\n\nDer Beschwerdeführerin sei im Zusammenhang mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch\nden Schulrat des Bezirks Q._____ eine vom Regierungsrat festzusetzende Parteientschädigung zu\nLasten der Staatskasse zuzusprechen.\n\nUnter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\"\n\nL.\n\n"}