9 von 10 16. Zusammenfassung und Kosten 16.1 Zusammenfassend erweist sich die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Teiländerung "W2b") der Gemeinde Q. als zweckmässig sowie sachgerecht beziehungsweise verhältnismässig und sie trägt den wegleitenden Grundsätzen und Zielen der Raumplanung hinreichend Rechnung. Der Regierungsrat hat daher mit Blick auf das den Gemeinden in Planungsfragen zustehende Ermessen keine Veranlassung, korrigierend einzugreifen. (…) 10 von 10