15. Eigentumseingriff 15.1 Wie vorstehend dargelegt, wird der südliche Teil der Parzelle aaa im Umfang von ca. 500 m2, somit rund ein Viertel der Parzelle (Fläche 2'043 m2), neu der Landwirtschaftszone, zugewiesen. Der nördliche Bereich im Umfang von rund 1'500 m2 verbleibt in der Zone W2b. Die Neuzonierung ist mit einem Eingriff in die Eigentumsgarantie des Beschwerdeführers verbunden. Dabei gilt es, die öffentlichen Interessen gegen die privaten Interessen gegeneinander abzuwägen. 15.2