8 von 10 der Vorprüfungsbericht vermögen die zuständige Gemeindeversammlung zu binden beziehungsweise einen Vertrauenstatbestand zu begründen, was jedem Bürger klar sein muss. Eine Berufung auf Vertrauensschutz fällt ausser Betracht, zumal sich der Zeitablauf betreffend die Aussagen aus dem Jahr 2013 bereits wieder dem Planungshorizont von 15 Jahren und damit einer Neubeurteilung nähert. Daran ändern auch die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Investitionen nichts: Der Beschwerdeführer hatte nahezu 30 Jahre Zeit, die Investitionen umzusetzen und die Parzelle zu überbauen.