Zudem sei bereits darüber gesprochen worden, nach welchem Verfahren der Wert von ausgezonten Flächen bestimmt werden könnte. Die erwähnten Gespräche, die rechtlichen Grundlagen sowie die im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erstellten Unterlagen, insbesondere der Vorprüfungsbericht vom 31. Januar 2019 sowie der Bauzonenplan und der Planungsbericht vom 4. März 2019 zur öffentlichen Auflage zeigten, dass der Beschwerdeführer nach Treu und Glauben von einem Verbleib der Parzelle aaa in der Zone W2b habe ausgehen können. 14.2