Sodann sei der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Gesamtrevision des Nutzungsplans am 26. Mai 2020 und am 22. September 2020 vom Gemeinderat Q. zu einem Gespräch eingeladen worden. Bei diesen Gesprächen sei erneut anerkannt worden, dass die Parzelle aaa voll erschlossen sei. Zudem sei bereits darüber gesprochen worden, nach welchem Verfahren der Wert von ausgezonten Flächen bestimmt werden könnte.