Sodann habe sich der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der kantonalen Raumplanung und dem Fortbestand der Zone W2 für die Parzelle aaa immer wieder bei verschiedenen Stellen informiert: Der Leiter der Abteilung Raumentwicklung BVU, der Regionalplaner des Regionalplanungsverbandes T., die Gemeindeschreiberstellvertreterin wie auch der Gemeindeschreiber von Q. hätten ihm im Jahr 2013 versichert, dass keine Zonenplanänderung / Auszonung im massgeblichen Bereich zu erwarten seien. Sodann sei der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Gesamtrevision des Nutzungsplans am 26. Mai 2020 und am 22. September 2020 vom Gemeinderat Q. zu einem Gespräch eingeladen worden.