2018.181], S. 21). Mit Blick auf die überdimensionierten Bauzonen und auf den Ablauf des doppelten Planungshorizonts von 15 Jahren seit der letzten Nutzungsplanungsrevision ist die Neubeurteilung des vor 30 Jahren eingezonten südlichen Teils der Parzelle aaa sachgerecht. Das Grundstück liegt am Rand des Siedlungsgebiets, es ist nicht überbaut, es eignet sich aufgrund seiner Lage und Beschaffenheit hervorragend für die landwirtschaftliche Nutzung und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.