2.1, 1C_384/2016 vom 16. Januar 2018, Erw. 3.2, und 1 C_513/2014 vom 13. Mai 2016, Erw. 4.2). Der Druck zur Innenentwicklung und Verdichtung ist mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen RPG-Revision vom 15. Juni 2012 gestiegen. Die Kantone sollten mit der neuen gesetzlichen Grundlage (Art. 15 RPG) veranlasst werden, ihre Richtpläne anzupassen, um namentlich die Grösse der Siedlungsfläche insgesamt und ihre Verteilung im Kanton zu bestimmen, eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu bewirken und sicherzustellen, dass die Bauzonen den Anforderungen von Art. 15 RPG entsprechen (vgl. BGer 1C_384/2016 vom 16. Januar 2018, Erw. 2.3 mit Hinweisen).