5 von 10 sind unbestritten überdimensioniert und erfordern gestützt auf Art. 15 Abs. 2 RPG zwingend eine Reduktion und im Gegenzug eine Vergrösserung des Nichtbaugebiets. Der Planungsbericht weist aus, dass die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Q. nicht der Beibehaltung des fraglichen Gebiets in einer Bauzone bedarf. Mit der Nutzungsplanungsrevision wird das südlich und westlich anstossende Kulturland um rund 500 m2 erweitert.