Der gestützt auf die Rückweisung ausgearbeitete Änderungsplan (…) sieht die Beibehaltung des nördlichen Teils der Parzelle aaa zur Wohnzone W2b (…) vor. Die Wohnzone W2b dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe und die im Bauzonenplan bezeichneten Landwirtschaftsbetriebe sind zulässig, letztere im Rahmen der kantonalen Besitzstandsgarantie (§ 14 Abs. 1 BNO). Der südliche Teil im Umfang von rund 500 m2 (die gesamte Grundstücksfläche beträgt 2'043 m2) soll jedoch neu der Landwirtschaftszone gemäss § 20 f. BNO zugewiesen werden. Abbildung 2 : Auszug Änderungsplan Legende (…)