In Gutheissung des Antrags um Zuweisung von A. an eine angemessene Sonderschule wird dieser per 17. Oktober 2022 der 9. Klasse der Tagessonderschule V. zugewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Im vorliegenden Verfahren vor dem Regierungsrat werden A. und dem Gemeinderat R. je Fr. 1'500.– (inklusive Auslagen und MwSt.) der festgelegten Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung aus der Staatskasse ersetzt. Joana Filippi Staatsschreiberin 8 von 8