Hinsichtlich des Schulwegs argumentiert der Beschwerdeführer, er sei weiterhin auf die Beförderung von und zur Schule durch seine Mutter angewiesen und bei der Wahl der Schule müsse somit auch die mit der Länge des Schulwegs einhergehende Belastung seiner berufstätigen Mutter berücksichtigt werden. Zudem sei ein Fahrdienst aktuell keine Option, weil es ihm aktuell unmöglich sei, bei fremden Personen mitzufahren. 4.5.2